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AGB

Preise: Die Preise verstehen sich ab Sitz des Verkäufers ohne Mehrwertsteuer und Verpackung.
Versand: Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers.
Versicherung: Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers schließt der Verkäufer in dessen Namen und für dessen Rechnung eine Transportversicherung ab.
Gewährleistung: Bevor der Käufer wegen eines Fehlers oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, hat er dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, den Fehler zu beseitigen (Nachbesserung) und sollte diese fehlschlagen, eine Ersatzlieferung auf Kosten des Verkäufers vorzunehmen.
Haftung: Eine Haftung für die Anwendung oder die Art der Verwendung eines unserer Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von EURO Kassensysteme herausgegebenen Informationsschrift oder Anweisung herausgelesen werden. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen und Störungen durch Arbeitskampfmaßnahmen gerät der Verkäufer grundsätzlich nicht in Verzug.
Wird aus den oben genannten Gründen die Lieferung oder Leistung unmöglich, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen und es entfallen alle hieraus abgeleiteten Schadenersatz- und Rücktrittsrechte des Käufers.
Beanstandungen: Beanstandungen müssen unverzüglich und schriftlich dem Verkäufer mitgeteilt werden.
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Zahlung seiner sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Verkäufer übergeht. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

Pfändungen seitens anderer Gläubiger des Käufers sind uns unverzüglich anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, trägt der Käufer.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckforderungen ist der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Verbindlichkeiten des Vertrages: Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Nebenabreden: Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

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